Ausgabe Februar 2022

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAURECHT
Die gesamtschuldnerische Haftung der Bauüberwachung nach § 650t BGB
Mit den umfassenden Änderungen im Werkvertragsrecht durch eigenständige Regelungen zum Bauvertrag und zum Planervertrag wurde auch § 650t BGB neu eingeführt. Dieser regelt die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegenüber  dem Bauüberwacher für alle Verträge, die ab dem 01.01.2018 abgeschlossen wurden. Mit der Regelung soll erreicht werden, dass der Auftraggeber sich vorrangig um die Beseitigung von Baumängeln bemüht und nicht zulasten des Bauüberwachers und damit in der Regel zulasten von dessen Haftpflichtversicherung versucht, vorrangig Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Obwohl die Regelung einfach zu lesen ist, hat sie im Detail durchaus ihre Tücken.

BAUTECHNIK
Nachhaltige Dämmstoffe der Zukunft
Zur Einhaltung der Anforderungen an den Wärmeschutz müssen Außenbauteile, die an beheizte Räume grenzen, in der Regel mit einer Wärmedämmung versehen werden. Zurzeit dominieren noch konventionelle Dämmstoffe den Markt.  Allerdings wird bei der Auswahl eines geeigneten Dämmstoffes in zunehmendem Maße auf Kriterien wie Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung sowie auf ökologische Aspekte geachtet. In diesem Beitrag wird ein Überblick über die Eigenschaften und Anwendungsgebiete nachhaltiger Dämmstoffe gegeben, die auch zukünftige Anforderungen erfüllen.

SICHERHEIT, GESUNDHEIT & UMWELT
Verkehrssicherung an Baustellen
Die Abklärung der Frage, welche Maßnahmen tatsächlich auf Baustellen vorzunehmen sind, um Gefährdungen für Außenstehende vorzubeugen, ist ein Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht. Diese trägt ursprünglich derjenige, der für eine Gefahrenquelle verantwortlich ist. Das ist bei Baustellen der Bauherr, der diese Pflicht regelmäßig überträgt, z. B. auf eine Baufirma, die ihrerseits einen Verantwortlichen vor Ort zu benennen hat – den Bauleiter.

BAUKOSTEN
Luftdichtigkeits- und Dämmebene eines Steildaches: Schadensbild Schädlingsbefall
Im Rahmen des Neubaus eines Einfamilienhauses mit Steildach, bestehend aus einer Holzkonstruktion mit Zwischensparrendämmung, kam es aufgrund technischer Mängel bei der Erstellung der Luftdichtigkeitsebene im Dachaufbau zu Undichten aufgrund von großen Konvektionsöffnungen und Durchdringungen sowie zum Hochdrücken des Dämmpakets. Diese technischen Unzulänglichkeiten, die im Rahmen der Trockenbau- und Dämmarbeiten entstanden sind, haben zu umfangreichen, unzulässigen Durchfeuchtungen an der Dachkonstruktion und in  der Folge zum Schimmelpilz- und Schwammbefall am Dach geführt. In der  Mangelbeseitigung der erheblichen technische Mängel mussten die Dachdeckung sowie die Luftsperre und die Dachdämmung vollständig erneuert werden.

Gut gesichert ins neue Jahr!

Ich hoffe, Sie hatten einen guten und vor allen Dingen gesunden Start ins neue Jahr!

Vielleicht ging es Ihnen ähnlich wie mir – die Erholungszeit war viel zu kurz und viel zu schnell ist man wieder in der Hektik des Alltags „gefangen“. Kein Wunder, denn als Bauleiter haben Sie eine Menge Verantwortung zu tragen und sind nicht nur dafür verantwortlich, dass alle Arbeiten nach den aktuellen Regeln der Technik ausgeführt werden, sondern müssen z. B. auch für die Verkehrssicherung Ihrer Baustelle sorgen.

Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie in Ihrer neuesten „Der Bauleiter“-Ausgabe ab S. 9.

Eine sichere Bauphase wünscht Ihnen Ihre

Ramona Braun
Redaktion „Der Bauleiter“