Ausgabe Oktober 2020

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAURECHT
Die wesentlichen Änderungen in der Neufassung der HOAI
Der Europäische Gerichtshof hatte in seinem Urteil vom 04.07.2019 entschieden, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI gegen Europäisches Recht (EU-Dienstleistungsrichtlinie) verstößt. Diesen Verstoß gegen EU-Recht muss die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat innerhalb eines angemessenen Zeitraums beseitigen. In einem ersten Schritt muss das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) geändert werden. Dieses Gesetz ist die Grundlage dafür, dass der Gesetzgeber überhaupt eine Honorarordnung für die Planer in Form einer Verordnung erlassen darf. Da auch in diesem Ermächtigungsgesetz von Mindest- und Höchstsätzen die Rede ist, muss in einem ersten Schritt dieses Gesetz angepasst werden. In der Folge kann dann die HOAI neu formuliert werden, damit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs Genüge getan wird.

Wann haftet auch der Auftraggeber trotz Fehlern der Bauüberwachung?
Wie schon oft besprochen, sind die Haftungsrisiken, die sich für die Bauüberwachung ergeben, vielfältig. Es ist daher bei Übernahme einer Bauüberwachung sinnvoll, darüber nachzudenken, welche Möglichkeiten bestehen, die eigene Haftung auszuschließen oder zumindest teilweise und/oder der Höhe nach zu beschränken. Diese Überlegungen laufen letztendlich alle darauf hinaus, dass das Haftungsrisiko ganz oder teilweise auf den Auftraggeber übertragen werden soll. Die Möglichkeiten, eine Haftung zu begrenzen, ergeben sich zum einen durch eine entsprechende Vertragsgestaltung, zum anderen hat gerade auch die Bauüberwachung die Möglichkeit, durch eine gesetzlich wie vertraglich geschuldete gut dokumentierte Aufklärung und Beratung des Auftraggebers ihr Risiko einer Inanspruchnahme im Falle von Verlängerungen der Planungs- oder Bauzeit oder für Kosten von Nachbesserungen und Mangelbeseitigungen oder darüber hinausgehender Schäden zu minimieren.

BAUTECHNIK
Holzkonstruktionen
Holz ist eines der ältesten Baumaterialien, das in Bestandsbauten hauptsächlich in Form von Fachwerk und Holzbalkendecken zu finden ist. Dachkonstruktionen geneigter Dächer werden nach wie vor größtenteils aus Holz zimmermannsmäßig erstellt. Auch bei Neubauten setzt sich die Holzbauweise zunehmend durch – bis hin zu Hochhäusern. Holz ist klimaneutral, da es die gleiche Menge CO2 während des Wachstums aufnimmt, wie bei Verbrennung und Verrottung abgegeben werden.

SICHERHEIT, GESUNDHEIT & UMWELT
Baustellenbeleuchtung
Eine elektrische Baustellenbeleuchtung sorgt für optimale Sicht- und Arbeitsbedingungen, verhindert Unfälle und schützt Baustellen. Bei der Auswahl und Aufstellung sollte man jedoch einiges beachten.

Gesetze, Verordnungen, Neuerungen …

Als Bauleiter müssen Sie nicht nur die Fertigstellungstermine Ihrer Baustellen im Blick haben – vor allen Dingen müssen Sie stets über neue gesetzliche Regelungen informiert sein, um Ihre Arbeit auf ein solides Fundament zu stellen. Beim alltäglichen Baustellenstress ist das gar nicht so leicht …

Doch zum Glück gibt es Ihren Informationsdienst „Der Bauleiter“ – wir halten Sie stets über aktuelle gesetzliche Neuerungen auf dem Laufenden.

In der neuesten Ausgabe lesen Sie unter anderem ab S. 4, welche wesentlichen Änderungen die Neufassung der HOAI mit sich bringt. Schauen Sie doch gleich mal rein!

Eine stressfreie Bauphase wünscht Ihnen

Ramona Braun
Redaktion „Der Bauleiter“