Ausgabe März 2021

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAURECHT
Vertretungsvollmacht des Bauleiters
Im Zusammenhang mit einem größeren Bauvorhaben beauftragt der Bauherr ein Architekturbüro mit der Bauleitung. Das Bauvorhaben läuft reibungslos, und nach der Abnahme stellen die ausführenden Unternehmen ihre Schlussrechnungen. Darin enthalten sind zahlreiche Nachtrags- und Stundenlohnpositionen, von denen der Bauherr keine Kenntnis hat. Er befragt daraufhin seinen mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten, der berichtet, er habe vielfach vor Ort auf ungeplante Situationen reagieren müssen und einzelne Änderungsleistungen sowie Arbeiten als Stundenlohnarbeiten angeordnet. Muss der Auftraggeber den ausführenden Unternehmen diese Nachtrags- und Stundenlohnleistungen zahlen? Die Antwort hängt davon ab, ob der mit der Durchführung eines Bauvorhabens beauftragte Architekt (= Bauleiter) das Recht hat, vergütungspflichtige Leistungen im Namen des Bauherrn zu beauftragen. Welche Rechte hat der bauüberwachende Architekt bzw. der Bauleiter im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben?

Checkliste für Nachtragsvereinbarungen

ORGANISATION & KOMMUNIKATION
HOAI-Software: Vom Angebot zum Zahlungseingang
HOAI-Software macht Angebote transparent und Honorarrechnungen rechtssicher, optimiert Honorarerträge, überwacht Zahlungseingänge und Mahnungen und berücksichtigt alle Vorgaben der aktuellen HOAI 2021.

BAUTECHNIK
Anlagentechnische Brandbekämpfung
Es kann grundsätzlich im Lebenszyklus eines Gebäudes nie ausgeschlossen werden, dass es zu einem Schadensfall durch ein Brandereignis kommt. Die Gründe dafür sind vielfältig: Ein ganz typischer Auslöser von Bränden sind Defekte in der Elektrik, vom Computer über die Lüftung bis zur Beleuchtung, darüber hinaus Schweißarbeiten, leicht entzündliche Stäube, aber auch Brandstiftung. Es gibt nachweislich keine Branche, die nicht von Brandereignissen betroffen ist.

Nachträgliche Wärmedämmung von Dächern im Bestand
Dächer sind als Teil der Gebäudehülle durch Witterungseinwirkungen stark belastete Bauteile. Die nachträgliche Dämmung erfolgt entweder im Rahmen einer energetischen Sanierung des Gebäudes oder im Zuge von erforderlichen Instandsetzungsarbeiten am Altbau-Dach. Eine neue Dachdämmung ist jedoch bauphysikalisch nicht ausreichend, sie muss mit Maßnahmen zur Luftdichtheit und Wasserdampf-Diffusion einhergehen.

Achtung Feuer!

Wussten Sie, dass es in der Bundesrepublik Deutschland alle fünf Minuten in einem Unternehmen brennt? Oder dass die Gesamtschäden für Brände jedes Jahr bei ca. sechs Milliarden Euro liegen?*

Erschreckende Zahlen, oder nicht? Umso wichtiger ist es, dass bereits in der Bauphase auf hinreichende Brandverhütung und Gefahrenabwehr geachtet wird.

Vorschriften im Blick haben, lesen Sie in Ihrer neuesten „Der Bauleiter“-Ausgabe ab S. 4 einen Artikel unserer Expertin zum Thema „Anlagentechnische Brandbekämpfung“.

Eine sichere Bauphase wünscht Ihnen Ihre

Ramona Braun
Redaktion „Der Bauleiter“

 

* Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)