Ausgabe November 2020
AUSZUG AUS DEM INHALT:
BAURECHT
Leistungen der Bauüberwachung, die zu oft nicht vergütet werden
Die Bauüberwachung hat eine Vielzahl von Aufgaben. Leider fehlt im Vertrag häufig eine klare inhaltliche Beschreibung der geschuldeten Leistungen. Der Inhalt der beauftragten Leistungen ergibt sich oft nur aus dem Hinweis auf die Leistungsphase 8, Anlage 10 der HOAI. Was, wann oder wie oft und in welcher Intensität der Bauüberwacher aber genau tun soll, ergibt sich aus den dort aufgelisteten Grundleistungen, linke Spalte der Anlage, nicht. Regelmäßig sehen Verträge auch die Übernahme einiger ausdrücklich definierter Besonderer Leistungen vor.
Die Vertragsstrafe
In fast allen Bauverträgen und inzwischen auch in steigender Anzahl bei Planerverträgen verlangt der Auftraggeber (AG) eine Vertragsstrafe. Die gesetzlichen Regelungen zum Werkvertrag, zum Bauvertrag, aber auch zum Verbraucherbauvertrag oder den Architekten- und Ingenieurverträgen enthalten keine Bestimmungen zur Vertragsstrafe. Allerdings bestimmt § 339 BGB, dass eine „vereinbarte“ Vertragsstrafe nur dann fällig wird, wenn der Schuldner mit einer versprochenen Leistung in Verzug kommt. Es gibt also keine gesetzliche Vorgabe, die bestimmt, dass eine Vertragsstrafenregelung automatisch zu einem Bau- oder Planervertrag gehört.
ORGANISATION & KOMMUNIKATION
Herbst- und Winterbaustellen – unfallfrei durch die kalte Jahreszeit
Die klimatischen Verhältnisse, moderne Techniken und neue Baumaterialien lassen auch im Herbst und Winter nahezu durchgehend Tätigkeiten auf Baustellen zu. Wichtig ist, die winterlichen Bedingungen vorab in der baustellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und zu bewerten, um angemessene Maßnahmen zu treffen, diese verantwortlich umzusetzen, deren Wirksamkeit zu kontrollieren und im Bedarfsfall nachzusteuern.
Checkliste Baustelleneinrichtung
BAUTECHNIK
Gebäudeautomation: Häuser mit K(n)öpfchen
Das smarte Haus verspricht mehr Komfort, Sicherheit und weniger Energieverbrauch. Bei der Planung, Systemauswahl und Montage sollte man aber einiges beachten.
Wenn die Tage wieder kürzer werden …
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich mag die kalte, dunkle Jahreszeit nicht besonders … immer ein frischer Wind um die Nase, und die Tage werden kontinuierlich kürzer.
Dabei habe ich es noch gut und kann wenigstens den Arbeitstag im warmen Büro verbringen – bei Ihnen als Bauleiter sieht es da schon ganz anders aus – Sie brauchen nicht nur aufgrund der Kälte im wahrsten Sinn des Wortes „ein dickes Fell“.
Was Sie bei Ihren Herbst- und Winterbaustellen besonders beachten müssen, lesen Sie in Ihrer neuesten „Der Bauleiter“-Ausgabe ab S. 8.
Kommen Sie unfallfrei durch die kalte Jahreszeit!
Ramona Braun
Redaktion „Der Bauleiter“