Ausgabe März 2017

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAURECHT
Die Bedenkenanmeldung – Eine positive Nachricht
Die Bedenkenanmeldung ist leider ein häufiger Streitpunkt zwischen Baubeteiligten. Während der Auftragnehmer verpflichtet ist, Bedenken möglichst umfassend mitzuteilen, fühlt sich der Auftraggeber dadurch möglicherweise in die Ecke gedrängt. Dies liegt oftmals an der fehlerhaften Interpretation der Bedenkenanmeldung.

ORGANISATION & KOMMUNIKATION
Bautagebuch-Software für die digitale Dokumentation des Bauablaufs
Baustellenberichte erstellen und verwalten erscheint manchmal aufwendig und mühsam. Doch diese Dokumentation ist eine wichtige Aufgabe, kann sie doch Rechtsstreitigkeiten verhindern und im Notfall als Beweismittel dienen. Bautagebuch-Software verspricht, den Aufwand für Bauleiter zu minimieren.

Bauleitung bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude – Eine gute Planung ist die Grundlage
Ein historisches Bauwerk bildet in seiner Substanz die Geschichte ab. Im Zuge von Ertüchtigungen, Umbauarbeiten und Restaurierungen dieses Objektes ist der Erhalt seiner Eigenschaften und Formen für die zukünftige Generation von großer Bedeutung. Die bedachte Umsetzung der Ausführungsplanung durch den Bauleiter ist daher besonders wichtig. Dabei besteht die Bauleitung in der Denkmalpflege aus individuellen Abläufen, sie erfordert Kreativität und Flexibilität im Vorgehen sowie eine wirkungsvolle Überwachung.

BAUTECHNIK
Einbruchschutz – Das gilt es im Neubau zu beachten
Ob Gewerbeobjekt, Ein- oder Mehrfamilienhaus – jedes Gebäude hat Schwachstellen, die Einbrechern ihr Vorhaben erleichtern. Werden diese gezielt durch bauliche Maßnahmen sowie mechanische und elektronische Sicherheitstechnik geschützt, wird Unbefugten der Zutritt erschwert.

BAUKOSTEN
Baukostenplanung – Wie viel kosten Baumängel?
Die Errichtung eines mangelfreien Bauwerks ist eher die Ausnahme als die Regel. Die Berechnung der Mangelbeseitigungskosten unterscheidet sich von der Baupreisermittlung für Neubauten, da die speziellen Randbedingungen einen großen Einfluss haben und entsprechend zu berücksichtigen sind.

Definitionssache

Neubauten zukünftig? Öffentliche Bauprojekte sollen ab 2019 als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden. Was dies genau bedeutet, muss der Gesetzgeber noch klären. Ende Januar wurde nun vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ein erster Referentenentwurf veröffentlicht. Ein Name für das neue Gesetz, welches die EnEV, das EnEG und das EEWärmeG zusammenführt, wurde bereits gefunden: „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ – oder einfach kurz GEG.

Doch das neue Gebäudeenergiegesetz wurde nicht wie geplant Mitte Februar im Bundeskabinett beschlossen. Damit scheint eine Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode unrealistisch.

Energetische Anforderungen sind auch bei der Gebäudesanierung ein Thema. Welche Punkte darüber hinaus bei der Bauleitung beim Bauen im denkmalgeschützten Bestand von Bedeutung sind, beschreibt unser Autor ab S. 16.

Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen

Stefanie Ritter
Redaktion „Der Bauleiter“