Ausgabe April 2018
AUSZUG AUS DEM INHALT:
BAURECHT
Neue Aufgaben und Vertragsinhalte für den Bauüberwacher seit dem 01.01.2018
Für alle Bauverträge, aber auch für alle Architekten- und Ingenieurverträge, die seit dem 01.01.2018 abgeschlossen werden, gelten neue gesetzliche Bestimmungen. Der Gesetzgeber hat zum ersten Mal eigene gesetzliche Vorgaben für den Bauvertrag und den Architekten- und Ingenieurvertrag formuliert.
BAUTECHNIK
WDVS: (Brandschutz-)Anforderungen an Baustoffe und Fassaden
Durch Brandfälle in der letzten Vergangenheit im In- und Ausland standen Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) wiederholt im Fokus der Kritik der fachübergreifenden Presse. Sicher ist der Brandschutz – gerade in Deutschland – ein wichtiger Aspekt des Bauens, darüber hinaus werden an WDVS jedoch eine Reihe weiterer Anforderungen gestellt.
SICHERHEIT, GESUNDHEIT & UMWELT
Elektrosicherheit auf der Baustelle
Im Zeitalter der Baustellen und diverser Baumaßnahmen steigen die Anforderungen an die eingesetzten elektrotechnischen Anlagen und Geräte. Die unter rauen Bedingungen eingesetzten elektrischen Geräte und Maschinen bzw. Anlagen sind sehr oft auch die Ursache für Stromunfälle. Aufgrund dessen ist das Thema Elektrosicherheit auf Baustellen immer aktuell und wichtig zu betrachten.
BAUKOSTEN
BIM und Baukosten: Kostenkalkulation per Mausklick?
Massen und Baukosten werden teilweise noch mit Lineal, Taschenrechner und ausgedrucktem Plan kalkuliert. Die modellbasierte Kostenermittlung verspricht weniger Aufwand und mehr Kostensicherheit. Die Baukosten des im CAD geplanten Bauwerks per Mausklick zu ermitteln, ist ein Wunsch, der so alt ist, wie die CAD-Planung selbst.
Seit es AVA-Programme zur Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen gibt, wurden schon zahlreiche Versuche unternommen, per CAD-AVA-Verknüpfung die automatische Baumengen- und Baukostenermittlung in den Planungsbüros zu etablieren. Dass dies nur zum Teil gelungen ist, hat viele Gründe.
Ausreichend Zeit …?!
Wir kennen es alle: Trotz noch so guter Vorbereitungen, ausführlichen Bauabsprachen und detaillierter Planungen – Baumängel entstehen schneller und häufiger als einem lieb ist.
Ist der Schaden erst einmal da und ein Mangel nachgewiesen, muss dem Verursacher eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung eingeräumt werden. Doch was bedeutet „angemessen“ überhaupt? Fünf, zehn, oder sogar 14 Tage? Nun, diese Frage muss wohl von Fall zu Fall entschieden werden; eine eindeutige Regelung gibt es dafür leider nicht.
Klare Regelungen für Bauüberwacher schafft dagegen das neue BGB. Und da wir Ihnen die wichtigsten Änderungen kurz und knapp ab Seite 4 zusammengefasst haben, bleibt Ihnen sicher auch ausreichend Zeit für eine entspannte Lektüre!
Wertvolle Informationen wünscht Ihnen
Ramona Braun
Redaktion „Der Bauleiter“