Ausgabe Oktober 2021

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAUTECHNIK
Hauseinführungen sicher abdichten
Hauseinführungen dienen zur Durchführung von Ver- und Entsorgungsleitungen durch die Außenbauteile in ein Gebäude. In der Regel sind die Leitungen unterirdisch verlegt und werden über erdberührte Bauteile in das Gebäude geführt. Dabei wird die Abdichtung im Bereich der Hauseinführung durchdrungen. Damit die Dichtheit sichergestellt ist, müssen derartige Durchdringungen wasserdicht abgedichtet werden. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Regeln erläutert und auf Besonderheiten bei der Ausführung hingewiesen.

BAURECHT
Arbeitswillig trotz Krankmeldung?
Die wirtschaftliche Lage ist gut. Werden Mitarbeiter in diesem Fall arbeitsunfähig, wissen sie, was auf die verbleibenden Kollegen an Mehrarbeit zukommt und/oder welche Aufträge verspätet oder gar nicht ausgeführt werden. Nicht selten gibt es arbeitswillige, arbeitsfähige Mitarbeiter, die bereits vor Ablauf der Krankschreibung ihre Tätigkeit wieder aufnehmen möchten. Wie sich ein Bauleiter im Spannungsfeld zwischen seiner Fürsorgepflicht und der willkommenen Einsatzbereitschaft aufstellen sollte, erläutert dieser Beitrag.

BAUTECHNIK
3-D-Aufmaßsysteme: Bestand erfassen, Baustellen dokumentieren
Komplexe Geometrien? Krumme Winkel? Schiefe Wände und Decken? Lasergestützte 3-D-Aufmaß-Systeme erfassen auch anspruchsvolle Objekte präzise und bei Bedarf auch BIM-konform.

BAURECHT
Die Preisfrage: Was bedeutet eigentlich Festpreis, Einheitspreis oder Pauschalpreis?
Für die Berechnung und Bezeichnung der Vergütung von Bauleistungen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es gibt Einheitspreise, Pauschalpreise, Stundenlohnvergütungen, aber darüber hinaus auch Festpreise, Netto- und Bruttopreise sowie Preisvorbehalte, Stoffpreis- und Lohnpreisgleitklauseln. Nicht immer verstehen die Vertragsparteien unter einer Preisbezeichnung dasselbe. So musste zuletzt das OLG Brandenburg in einem Urteil vom 18.02.2021,12 U 114/19 entscheiden, ob die Parteien einen Festpreis oder einen Pauschalpreis für die vereinbarte Leistung vereinbart hatten und wer die Beweislast für die Preisvereinbarung letztendlich trägt.

Arbeit trotz Krankmeldung?

Sie kennen es sicher aus eigener Erfahrung: die Arbeit steht Ihnen und Ihren Mitarbeitern bis zum Hals und dann – ein plötzlicher gesundheitlicher Ausfall. Ganz klar, die Gesundheit jedes Einzelnen geht natürlich vor!

Was aber tun, wenn der Mitarbeiter schon vor Ablauf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes wieder arbeiten möchte? Können Sie dieses Angebot guten Gewissens annehmen? Mit welchen rechtlichen Folgen müssen Sie rechnen?

Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in Ihrer neuesten „Der Bauleiter“-Ausgabe ab S. 10. Lesen Sie doch gleich mal rein!

Eine stressfreie Bauphase wünscht Ihnen Ihre

Ramona Braun
Redaktion „Der Bauleiter“