Ausgabe Juni 2024

AUSZUG AUS DEM INHALT:

ORGANISATION & KOMMUNIKATION
Dienstwagenüberlassung an die Bauleitung: Steuerliche Optimierung der Dienstwagenversteuerung
Mit verantwortlichen Positionen im Bauunternehmen ist häufig die Bereitstellung eines Dienstwagens verbunden. Dies ist für die meisten Betroffenen attraktiv, da eigene Kosten in erheblichem Maße eingespart werden. Bei der steuerlichen Berücksichtigung der Kosten bestehen zwei Möglichkeiten. Die richtige Auswahl kann den Profiteuren, so auch der Bauleitung, jährlich bis zu vierstellige Steuerersparnisse ermöglichen.

Die Baustelle dank digitaler Baulogistik immer im Griff: Chancen der digitalen Transformation in der Bauleitung
Beschaffung und Logistik auf Baustellen eignen sich besonders für eine digitale Transformation. Die hohe Anzahl von Belegen und deren wiederkehrende Verwendung machen den Nutzen der Digitalisierung und mobilen Datenerfassung sofort sichtbar. Die Zusammenarbeit der Bauleitung der Auftraggeberseite und der bauausführenden Firmen und Planer profitiert von der gemeinsamen Nutzungaller Informationen zur Steuerung der Bauvorhaben. Das Motto für Belege, Informationen und Unterlagen lautet: „Alles immer nur ein Mal”.

BAUTECHNIK
Neue Norm für Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen: Das legt die ATV DIN 18328 fest
Mit der VOB/C 2023 änderte sich einiges für die am Bau Beteiligten. So wurden auch drei neue Normen aufgenommen – darunter die ATV DIN 18328 „Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen“. Diese gilt seit Oktober 2023 für den teilweise oder vollständigen Aufbruch und Rückbau der oben liegenden Schichten von Verkehrsflächen, z. B. Straßen oder Parkflächen. Dieser Beitrag kommentiert die verschiedenen Abschnitte der neuen Norm.

BAURECHT
Pflichten in der Bauüberwachung: Wer hat die Baustelle zu koordinieren?
In jüngster Zeit werden immer mehr Klagen von Auftraggebern laut, dass die von ihnen mit der Bauüberwachung beauftragten Objektplaner sich weigern, eine Baustellenkoordination zu erbringen. Diese meinen, dazu nicht verpflichtet zu sein. Möglicherweise ist dies der Grund, warum sich in den Vertragsbedingungen der Auftraggeber Klauseln finden, die dem Auftragnehmer die Koordination seiner Leistung mit den Leistungen anderer Unternehmer auferlegen, die mit seiner in Verbindung stehen. Dieser Beitrag beschäftigt sich daher mit der Frage, wem die Baustellenkoordination obliegt, welche Pflichten der bauüberwachende Architekt in diesem Zusammenhang hat und welches Risiko der Auftraggeber eingeht, wenn er dem Auftragnehmer die Baustellenkoordination überträgt.

Anspruchsvoller Arbeitsalltag

Im Tätigkeitsfeld der Bauleitung stellen sich tägliche neue Aufgaben und Herausforderungen, die es zu bewältigen gibt. Es gilt, einen Überblick über aktuelle Neuerungen zu haben sowie Termine und Pflichten kompetent zu koordinieren.

Ab S. 13 lesen Sie in dieser Ausgabe Ihres Informationsdienstes was die neu in die VOB/C 2023 aufgenommene ATV DIN 18328 bei Aufbruch- und Rückbauarbeiten von Verkehrsflächen festlegt. Zudem bringt Ihnen unser Experte ab S. 9 die Potenziale digitaler Baustellenlogistik näher, welche durch Prozessoptimierung eine Arbeitserleichterung für die Bauleitung darstellen.

In diesem Sinne: stressfreie & erfolgreiche Bauprojekte wünscht Ihnen

L. Listl
Redaktion
Informationsdienst Bauleitung