Ausgabe Juni 2019
AUSZUG AUS DEM INHALT:
BAURECHT
Der Bedenkenhinweis: Wie kann sich der Auftragnehmer von seiner Mängelhaftung befreien?
Der Begriff „Bedenkenhinweis“ oder „Bedenkenmitteilung“ ist unter Bauschaffenden ein bekannter Begriff und ein Instrument, das zwar häufig, aber häufig auch nicht korrekt angewendet wird. Das zeigen zahlreiche Gerichtsurteile. Der Beitrag will die möglichen Ursachen und die Folgen eines fehlerhaften Umgangs mit dem Bedenkenhinweis aufzeigen. Zudem werden die Voraussetzungen für eine korrekte Mitteilung dargelegt.
Dauerbrenner Verjährung: BGH-Urteil vom 10.01.2019
Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich jüngst mit dem Thema Verjährung im Zusammenhang mit dem Einbau einer integrierten Photovoltaikanlage befassen (BGH, Urteil vom 10.01.2019, Az.: VII ZR 184/17).
BAUTECHNIK
Verschattungssysteme
Bei innen- und/oder außen liegendem Sonnenschutz kann es zu bestimmten Erscheinungsbildern im Bereich von Behang-, Anlagen oder Motorentechnik kommen, die möglicherweise beanstandet werden. Nachfolgend werden technische Gegebenheiten beschrieben, die unabhängig von einer fach- und sachgerechten Montage nach Herstellervorschriften zur Klärung von Beanstandungen herangezogen werden können.
SICHERHEIT, GESUNDHEIT & UMWELT
Digitale Überwachungssysteme: Baustellen schützen und dokumentieren
Digitale Überwachungssysteme dokumentieren den Baufortschritt, verhindern Schäden und Diebstähle. Technisch und datenschutzrechtlich sollte man jedoch einiges beachten.
Vorsicht vor Langfingern!
(…) Diebe stahlen auf einer Baustelle (…) ein Baugerüst und verwüsteten die Baustelle, in dem sie Steine zerschlugen und Zementsäcke leerten. Von einer anderen Baustelle (…) stahlen Unbekannte etwa 100 Meter verlegtes Kupferrohr und lösten ein etwa gleichlanges Stromkabel eines Krans. Dieses zerschnitten die Täter, ließen es jedoch zurück und flüchteten (…). So stand es Ende Mai in einer Pressemeldung der Polizei Rhein-Erft-Kreis. Vielleicht kommt Ihnen diese Situation bekannt vor und Sie mussten auf Ihren Baustellen auch schon Bekanntschaft mit dreisten Langfingern machen? Diese Begegnungen kosten nicht nur Zeit, sondern vor allem Geld und jede Menge Nerven!
Abhilfe können hier digitale Überwachungssysteme schaffen, welche nicht nur vor ungebetenen Gästen schützen, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Baustellendokumentation leisten. Was Sie dabei technisch und datenschutzrechtlich beachten müssen, lesen Sie in Ihrer neuesten „Der Bauleiter“-Ausgabe ab S. 8.
Eine diebstahlfreie Bauphase wünscht Ihnen
Ramona Braun
Redaktion „Der Bauleiter“