Ausgabe Mai 2019

AUSZUG AUS DEM INHALT:

BAURECHT
Die Dokumentation der eigenen Leistung des Bauüberwachers aus rechtlicher Sicht
Die Floskel „Wer schreibt, der bleibt“ ist allseits bekannt. Damit wird umgangssprachlich die Beweisproblematik angesprochen, die jeder an Planung und Bau Beteiligte zur Genüge kennt. Es reicht nicht aus, seine Leistung zu erbringen. Man muss die Leistungserbringung, aber auch Hinweise und Bedenken, Mehrkostenanmeldungen, Behinderungen und Vereinbarungen mit den verschiedenen Beteiligten verständlich schriftlich festhalten und verteilen. Nur so ist es später möglich, Vertragspartnern oder Dritten gegenüber bei Klärung streitiger Sachverhalte objektiv und nachvollziehbar die Geschehnisse aufzubereiten.

Die neue DIN 276:2018-12 15 Kosten im Bauwesen
Die Neuausgabe der DIN 276 verspricht eine Struktur für alle Planungsbereiche des Bauwesens. Neben Hochbauten sollen auch die Kosten von Infrastrukturanlagen wie Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen und Freianlagen in einem einheitlichen Kostensystem erfasst werden.

ORGANISATION & KOMMUNIKATION
Baukostenmanagement-Software: Kontrolle ist besser!
Baukosten lassen sich im gesamten Projektverlauf heute nur noch mit digitalen Kontrollwerkzeugen im Griff behalten. Softwareanbieter stellen dafür unterschiedliche Kostenmanagement-Lösungen bereit.

BAUKOSTEN
Architektenvertrag: Die HOAI wackelt und könnte fallen
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Es ist nicht der erste Versuch, die HOAI zu Fall zu bringen. Doch diesmal scheint ihr Ende als verbindliches Preisrecht tatsächlich bevorzustehen. Was würde dies für Architekten und Ingenieure bedeuten?

Das Ende der HOAI?!

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) befindet sich aktuell auf dünnem Eis und könnte jederzeit einbrechen. Was ist passiert?

Die HOAI ist Gegenstand eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Aus Sicht der EU-Kommission liegt ein Verstoß gegen Art. 15 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG vor. Hiernach darf die Ausübung von Dienstleistungen nämlich nicht von der Beachtung von festgesetzten Mindest- oder Höchstpreisen durch den Dienstleistungserbringer abhängig gemacht werden.

Also können Sie Ihr Honorar künftig mit Ihren Vertragspartnern frei vereinbaren?! Naja, ganz so einfach ist es dann leider doch nicht …

In Ihrer neuesten „Der Bauleiter“-Ausgabe lesen Sie dazu ab S. 11 einen spannenden Beitrag von Rechtsanwalt Martin Knoll.

Eine stressfreie Bauphase wünscht Ihnen

Ramona Braun
Redaktion „Der Bauleiter“