BAUKOSTEN

Kalkulation von Personalkosten im Baubetrieb

Text: Dipl.-Ing. Arch. I. Kaiser | Foto (Header): © Jirapong – stock.adobe.com

Die Ermittlung der Personalkosten ist wesentlicher Bestandteil der Angebotskalkulation und gleichzeitig Indikator für die Wirtschaftlichkeit und Effizienz eines Unternehmens. Parallel müssen die „unproduktiven“ Personalkosten im allgemeinen Betrieb bei der Preisermittlung berücksichtigt werden. Interne und externe Kennzahlen können zur Überprüfung dienen, setzen jedoch eine regelmäßige Ermittlung der aktuellen Kosten sowie eine Nachkalkulation eines jeden Projekts voraus.

Auszug aus:

Der Bauleiter
Ausgabe Dezember 2021
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Arten von Personalkosten

Grundsätzlich wird unterschieden in Lohnkosten, die in der Regel als Stundensätze ermittelt werden, und Gehaltskosten. Lohnkosten lassen sich im Allgemeinen in der Kalkulation auf die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) bezogen ermitteln, Gehaltskosten fallen bei den Baustellengemeinkosten (BGK) ebenso an wie bei den Allgemeinen Geschäftskosten (AGK).

Lohnkosten-Ermittlung

Im ersten Schritt wird die Kolonnenstärke für die jeweilige Baustelle festgelegt und die entsprechenden Stundensätze nach Tarifvertrag bzw. dem Grundlohn im Unternehmen zugeordnet. Für Werker, Fachwerker, Facharbeiter, Spezialfacharbeiter und Werkpoliere enthält die Tariftabelle Stundensätze. Für Poliere sind Monatsgehälter angegeben, die entsprechend für die Ermittlung des Lohnkostenanteils auf Stunden umgerechnet werden müssen. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass Poliere unter Umständen mehrere Baustellen betreuen und damit dem jeweiligen Projekt nur mit einem bestimmten Prozentsatz zugerechnet werden können.

Beispiel-Berechnung:

Anz. MA Stufe Stundensatz Einsatz anrechenbarer Std.-Satz
1 Polier 26,89 € 50% 13,45 €
2 Werkpolier 23,70 € 75% 35,55 €
5 Vorarbeiter 21,65 € 100% 108,25 €
17 Baufacharbeiter 18,88 € 100% 320,96 €
3 Fachwerker 14,95 € 100% 44,85 €
6 Werker 11,75 € 100% 70,50 €
34 Ges.-Pers. 593,56 €
Mittellohn A/P (inkl. Polier) (593,56 € : 34 MA) 17,46 €

Im nächsten Schritt müssen die Lohnzusatzkosten als Zuschlag auf den Mittellohn berechnet werden. Sie setzen sich zusammen aus den gesetzlichen Nebenkosten, im Wesentlichen den Sozialversicherungsbeiträgen:

  • Arbeitgeberanteil Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung
  • unproduktive Zeiten (Krankheit, Urlaub etc.)
  • Urlaubsgeld
  • Beiträge, z. B. Sozialkassen des Baugewerbes, Berufsgenossenschaft
  • Prämien, Gratifikationen

Weiterhin berücksichtigt werden die – unternehmensabhängigen – Lohnnebenkosten:

  • Fahrtkosten
  • Verpflegungskosten
  • „Auslösung“
  • Reisegeld- und Reisezeitvergütung
  • Fahrtkosten für Familienheimfahrten
Prozentsatz Betrag
Mittellohn A/P 17,46 € Die Prozentsätze für Lohnzusatz- und -nebenkosten können auch zusammengefasst werden à geringfügige Abweichung
Lohnzusatzkosten 88% 15,36 €
Mittellohn A/PS 32,82 €
Lohnnebenkosten 9% 2,95 €
Mittellohn A/PSL 35,77 € Kalkulationslohn
AGK + WuG 30% 10,73 €
46,51 € Verrechnungslohn

Der Kalkulationslohn wird angesetzt für die Preisermittlung einzelner Positionen. Hierbei werden Zeitaufwandswerte aus entsprechenden Tabellenwerken (Durchschnittwerte) oder aus eigenen statistischen Erhebungen für die einzelnen Leistungen analog zur Menge des Leistungsverzeichnisses mit diesem Kalkulationslohn multipliziert. Das Ergebnis ist der Lohnkostenanteil der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT).

Für Stundenlohnarbeiten, die gegebenenfalls bereits im Leistungsverzeichnis als Grund- oder Eventualposition enthalten sind oder im Verlauf des Bauvorhabens als Nachträge anfallen, wird der Verrechnungslohn zugrunde gelegt.

Gehaltskosten-Ermittlung

Baustellengemeinkosten (BGK):

Werden die Personalkosten für Poliere nicht auf den Kalkulations-bzw. Verrechnungslohn angerechnet, müssen sie, gegebenenfalls anteilig bei Betreuung mehrerer Baustellen, durch den/die Polier/e, bei den Baustellengemeinkosten berücksichtigt werden. Das Gleiche gilt für Bauleitungs-/Bauüberwachungspersonal. Können die Gehaltskosten der technischen Bearbeitung –Planung, Arbeitsvorbereitung, Angebotsbearbeitung etc. –den Baustellengemeinkosten zeitabhängig zugeordnet werden, werden sie hier ebenfalls berücksichtigt.Wie bei der Mittellohn-Ermittlung werden auch hier die tariflichen bzw. betrieblichen Grundgehälter mit den entsprechenden Zusatzkosten beaufschlagt:

Prozentsatz Betrag
(Tarif-)Grundgehalt 4.050,00 €
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 20% 810,00 €
bezahlter Urlaub 506,25 €
Insolvenzgeld 90,00 €
Weihnachtsgeld 4.050,00 €
sonstige soziale Zuwendungen 5% 202,50 €
Lohnfortzahlung Krankheit 5% 202,50 €
Gehaltskosten/Monat 9.911,25 €

Hinweis: Alle angegebenen Prozentsätze können von den Beispiel-Berechnungen abweichen und müssen daher aufgrund der Ermittlungen der Lohn-und Gehaltsbuchhaltung individuell ermittelt werden.

Allgemeine Geschäftskosten (AGK):

Alle Gehaltskosten, die nicht einer Baustelle zugeordnet werden können, müssen prozentual, in der Regel nach dem Anteil am Umsatz der Baustelle, auf diese umgelegt werden. Zu diesen Gehaltskosten, die wie die Baustellengemeinkosten ermittelt werden, gehören u. a.:

  • Gehälter der Geschäftsleitung
  • Gehälter der allgemeinen Verwaltung, z. B. Sekretariat, Buchhaltung etc.
  • Akquise- und Beratungstätigkeiten
  • technische Bearbeitung, soweit sie nicht den BGK zuzuordnen ist
  • Ausbildungsvergütungen, soweit sie nicht den BGK zuzuordnen sind

Weiterhin fallen zusätzliche Personalkosten an, die nicht immer eindeutig den einzelnen Lohn-und Gehaltskosten zugeordnet werden können und daher häufig vernachlässigt werden. Hierzu gehören die Kosten der Personalgewinnung, die häufig nur unzureichend dokumentiert bzw. den Personalkosten zugeordnet werden. Kosten entstehen hier zum einen durch die Nutzung unterschiedlicher Medien der Personalbeschaffung wie Zeitungs-bzw. Online-Stellenausschreibungen oder Vermittlungsagenturen, andererseits durch die Bearbeitung eingehender Bewerbungen sowie Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Vorstellungsgesprächen.
Einhergehend mit dem derzeitigen Fachkräftemangel kann hier ein nicht unerheblicher Aufwand entstehen, der unter Umständen nicht erfasst wird. Dies betrifft sowohl gewerbliche Mitarbeiter wie auch technisches und kaufmännisches Personal.

Die Erstellung eigener Statistiken je zu besetzende Stelle hinsichtlich der Beschaffungswege und deren Effizienz sowie der jeweiligen Aufwände dienen daher der Kostenübersicht wie auch der Kostenreduzierung.
Bei der Personaleinarbeitung muss sowohl berücksichtigt werden, dass während der ersten Tätigkeitsphasen noch kein (ausreichend) produktives Arbeiten erwartet werden kann. Weiterhin wird das vorhandene Personal für Ein-und Unterweisungen gebunden. Die Kosten hierfür werden häufig außer Acht gelassen, sollten jedoch durch standardisierte Abläufe vereinfacht, im besten Fall verkürzt werden.
Bei der Kostenermittlung ist hier die reduzierte Produktivität für einen jeweils zu bestimmenden Zeitraum prozentual ebenso anzusetzen wie der Lohn-bzw. Gehaltsanteil des Personals, das an derEinarbeitung beteiligt ist. Dies kann nur unternehmensspezifisch geschehen und ist überdies von der jeweiligen Fluktuation abhängig.

Prozentsatz Betrag Kosten
Gehaltskosten neuer Mitarbeiter 5.500 €
Arbeitseffizienz 50% 2.750 €
Gehaltskosten Betreuung 1 8.500 €
Betreuungsaufwand 25% 2.125 €
Gehaltskosten Betreuung 2 5.500 €
Betreuungsaufwand 10% 550 €
8.500 €
Gehaltskosten/Monat 5.425 €

In der Praxis reduzieren sich die monatlichen Kosten kontinuierlich von Monat zu Monat, abhängig von der Betreuungsqualität und der Leistungsfähigkeit neuer Mitarbeiter. Im negativsten Fall stellt das Unternehmen fest, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht erfolgversprechend ist; in diesem Fall müssen nach oben dargestelltem Beispiel die Kosten komplett in die allgemeine Personalkosten-Ermittlung überführt werden.

Ähnlich wie bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter, gestaltet sich die Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach längerer oder langer Krankheit. Hier muss gegebenenfalls die jeweilige Leistungseinschränkung auf längere Zeit oder dauerhaft berücksichtigt werden.

Fort-und Weiterbildung wirken sich ebenfalls zusätzlich auf die Personalkosten aus. Auch hier dürfen nicht nur die Weiterbildungskosten an sich berücksichtigt werden, sondern der „Leistungsausfall“ derMitarbeiter während der Weiterbildungszeit muss zusätzlich berücksichtigt werden. Als monatliche Arbeitszeit sind im Beispiel 21 Arbeitstage pro Monat zugrunde gelegt.

Betrag Dauer Kosten
Gehaltskosten Mitarbeiter 6.500 € 3 Tage 928,57 €
Weiterbildungskosten 895 €/Tag 2.685,00 €
Gehaltskosten/Weiterbildung 3.613,57 €

Die Betreuung der Auszubildenden ist in den Unternehmen –je nach Größe –sehr unterschiedlich geregelt. Hier entsteht daher individuell eine Anzahl von Kosten der Ausbildung. Hierzu zählen:

  • Ausbildungsvergütung
  • Betreuungskosten
  • überbetriebliche Ausbildung, gegebenenfalls abzüglich Soka
  • Berufsschulzeiten

Wie hoch der Leistungsanteil der Auszubildenden im Laufe der Ausbildungszeit ist, muss individuell eingestuft werden und steht den genannten Kosten gegenüber.

Weitere Leistungen und damit Kosten können durch zusätzliche betriebliche Zuwendungen, z. B. Prämienzahlungen, gegeben sein. Darüber hinaus müssen auch Sachleistungen berücksichtigt werden. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Firmenwagen
  • betriebliche Gesundheitsförderung
  • Gutscheine
  • Jobticket
  • Tanken
  • Einkauf (privater Bedarf, z.B. Supermarkt)

Bei diesen Sachleistungen muss die steuerliche Behandlung sowohl seitens des Unternehmens als auch des Mitarbeiters berücksichtigt werden.

 

Fazit

Während die Kalkulation der eigentlichen Lohn-und Gehaltskosten nach Zusatz-und Nebenkosten relativ einfach rechnerisch möglich ist, werden die „individuellen“ Personalkosten der Personalgewinnung und -integration in das Unternehmen sowie Motivationsleistungen zur Sicherung der Arbeitseffizienz häufig nicht berücksichtigt. Sie müssen unternehmensspezifisch ermittelt und berechnet werden, garantieren jedoch im Gegenzug ein leistungsfähiges Unternehmen.

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