Mangelhaftes Bauwerk trotz Umsetzung der Baubeschreibung? Anerkannte Regeln der Technik bei der Ausführung
In der Baupraxis stellen Bauherr und Unternehmer häufig zu spät fest, dass sie über wesentliche Details der geschuldeten Bauleistung keine – oder doch nur unzureichende – Vereinbarungen getroffen haben.