Ausgabe Dezember 2015
AUSZUG AUS DEM INHALT:
BAURECHT
Festlegung des Leistungsumfangs
Der Bauleiter hat die Möglichkeit, seinen eigenen Leistungsumfang mit dem Auftraggeber präzise in Form einer Leistungsbeschreibung festzulegen. Dies kann schriftlich, aber auch mündlich erfolgen. Häufig werden bei solchen Vereinbarungen allerding wichtige Details vergessen.
ORGANISATION & KOMMUNIKATION
Building Information Modeling (BIM) – Erst digital, dann real bauen
Derzeit ist Building Information Modeling (BIM) das Bau-Trendthema. Experten zufolge wird BIM in den nächsten Jahren die Bauplanung und alle angegliederten Bereiche nachhaltig verändern. Doch was ist und was kann BIM überhaupt? Was sind die Vorteile, wo entstehen Probleme und was ändert sich für Planer und Bauleiter?
BAUTECHNIK
Die Winterbaustelle – Tipps und Tricks zum schadenfreien Bauen
Bauen ist keine „Saisonarbeit“ mehr. Egal ob Rohbau oder Ausbau – auch im Winter wird gebaut. Wenn einige einfache Gesetzmäßigkeiten beachtet werden, ist dies auch schadenfrei möglich. Wird aber nicht auf die besonderen klimatischen Randbedingungen im Winter geachtet, sind Schäden vorprogrammiert: Sie reichen vom eingefrorenen Beton (ein Fall für die Deponie) über abgeplatztes oder eingefrorenes Mauerwerk bis hin zum Schimmel im Neubau.
Energieeinsparverordnung – Neue Regeln ab dem 01.01.2016 für Neubauten
Aktuell gilt die EnEV 2014.1 Deren Anforderungen werden zum 01.01.2016 erneut verschärft. Umgangssprachlich wird daher häufig von der „EnEV 2016“ gesprochen. Mit den zum Jahreswechsel in Kraft tretenden Verschärfungen soll ein weiterer Schritt in Richtung Niedrigstenergiestandard gegangen werden, der von der Europäischen Union bereits 2010 festgelegt wurde. Was bedeutet dies aber genau für die praktische Umsetzung?
Zweierlei Maß
Die Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist ernst. Gerade in den Großstädten fehlt bezahlbarer Wohnraum für Studenten und Menschen mit geringem Einkommen. Diese Situation wird durch den anhaltenden Flüchtlingsstrom weiter zugespitzt.
Neben der schnellen Erstunterbringung, die oftmals nur provisorisch in Turn- und Mehrzweckhallen möglich ist, müssen zahlreiche Wohnbauprojekte für die Flüchtlingsunterbringung realisiert werden. Die Bundesregierung hat sich diesem Thema bereits angenommen und mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz auch Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen. Zudem wurden die Anforderungen der EnEV an Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen gelockert. Diese Aufhebung des EnEV-Standards ist bis Ende 2018 befristet und soll eine beschleunigte Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen.
Dessen ungeachtet treten zum 01.01.2016 verschärfte Regelungen der EnEV in Kraft. Damit wird der energetische Mindeststandard bei Neubauten erhöht. Wie sich diese Änderungen auf Ihre Arbeit auswirken, lesen Sie ab Seite 8.
Eine spannende Lektüre wünscht Ihnen
Stefanie Ritter
Redaktion „Der Bauleiter“