Ausgabe Mai 2024
AUSZUG AUS DEM INHALT:
ORGANISATION & KOMMUNIKATION
Führung auf der Baustelle: Die Bauleitung in der Managerposition
Bei der Vielzahl der täglichen Arbeiten hat die Bauleitung nicht immer Zeit für aktive Personalführung. Ist denn Führung überhaupt erforderlich? Wird Führung vermisst oder ausdrücklich gefordert? Schließlich wird oft davon ausgegangen, dass jeder weiß, was er zu tun hat. Andererseits können sich die Arbeitsergebnisse durch optimales Führen verbessern.
SICHERHEIT, GESUNDHEIT, UMWELT
Wichtige Abtrennungen im Brandfall: Feuerschutzabschlüsse in Gebäuden
Feuerschutzabschlüsse im Inneren von Gebäuden dienen dazu, im Fall eines Brandes die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. In der täglichen Baupraxis stellt dabei der zulassungskonforme Einbau eine besondere Herausforderung dar. Aufgrund der vielen Ansprüche, die an Türen in modernen Gebäuden gestellt werden, sind eine frühzeitige Planung, insbesondere von Türen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand und/oder Rauchschutz, sowie der fachgerechte Einbau und dessen Überprüfung entscheidend.
BAURECHT
Konfliktpotenzial mit neuem Gebäudeenergiegesetz: Klimaschutz vor Denkmalschutz? Baumschutz vor Energieeffizienz?
Deutschlands Bau- und Immobilienbranche steht vor einer Energiewende – spätestens nach dem Beschluss des EU-Parlaments im März 2023 für verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll als Teil des Klimapakets „Fit for 55“ den Gebäudesektor bis 2045 energieeffizienter und frei von fossilen Energieträgern machen. Doch Rechtsanwältin Daniela Mechelhoff von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein weist auf das schwierige Zusammenspiel konkurrierender gesetzlicher Regelungen hin.
Wenn die Baugenehmigung ausbleibt: Über das Für und Wider einer Untätigkeitsklage bei stockenden Bauvorhaben
Eine stockende Baugenehmigung, die den Erfolg eines Projekts auf die Kippe zu stellen droht. Diese Situation kennen viele auf dem Bau Beteiligte. Doch wie ist damit umzugehen? Welche Lösung gibt es für diese Problematik – und muss gleich das Mittel einer Untätigkeitsklage gewählt werden?
Versteckte Mängel und andere Irrtümer: Umfang der Haftung des Auftragnehmers nach der Abnahme
Tritt ein Mangel nach der Abnahme auf, sieht sich der Auftraggeber regelmäßig einer Reihe von Argumenten ausgesetzt, mit denen sich der Unternehmer einer vermeintlichen Verantwortlichkeit entziehen möchte. Dieser Beitrag versucht, Licht ins Dunkel der verschiedenen Argumente zu bringen und die einzelnen Einwände der Parteien systematisch zu ordnen. Konkret wird das auch an verschiedenen Fallbeispielen deutlich, die den Umfang der Haftung des Auftragnehmers nach der Abnahme zeigen.
Für den Fall der Fälle
Großbrandereignisse, wie jüngst in Kopenhagen oder Braunschweig, sorgen für Schlagzeilen. Dabei muss die Ausdehnung eines Brandes nicht diese Dimension annehmen, um immensen Schaden anzurichten und eine Gefahr für Leib und Leben darzustellen.
Brandschutz sollte daher das A und O jedes Bauprojektes sein. Im Fall der Fälle kann fachgerecht geplanter und umgesetzter Brandschutz Leben retten. Wir legen den Fokus ab S. 7 auf Feuerschutzabschlüsse, die sich Flammen und Rauch entgegenstellen und klären, worauf bei Einbau und Prüfung zu achten ist.
Darüber hinaus geht unsere Expertin ab S. 15 darauf ein, wie Sie bei versteckten Mängeln in Bezug auf Haftung und Gewährleistung am besten handeln.
Sichere und mängelfreie Bauprojekte wünscht Ihnen
Lioba Listl
Redaktion „Informationsdienst Bauleitung“