Bautechnik

Abdichtung nach DIN 18534: Bodengleiche Duschen

Text: Prof. Dr.-Ing. P. Schmidt | Foto (Header): © marog-pixcells – stock.adobe.com

Bodengleiche Duschen werden in den letzten Jahren auch im Wohnungsbau zunehmend eingesetzt. Dies liegt zum einen an den Forderungen des barrierefreien Bauens, zum anderen an dem damit verbundenen höheren Komfort und den vielfältigeren Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber Lösungen mit konventionellen Duschwannen. Aufgrund der stärkeren Beanspruchung durch Brauch- und Spritzwasser ist besonders auf eine fachgerechte Planung und Ausführung der Abdichtung von Boden- und Wandflächen zu achten.

Auszug aus:

Der Bauleiter
Ausgabe Mai 2021
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Unter bodengleichen Duschen werden Duschplätze verstanden, deren Boden mehr oder weniger niveaugleich zu den angrenzenden Bodenflächen im Bad übergeht. Dadurch ergeben sich mehrere Vorteile gegenüber der konventionellen Lösung, bei der eine vorgefertigte Duschwanne oder Duschtasse auf den Boden des Badezimmers aufgestellt wird. Einerseits befindet sich bei einer bodengleichen Dusche keine störende Schwelle oder Aufkantung im Übergangsbereich zur normalen Bodenfläche. Sofern dieser Übergang schwellenlos ausgeführt wird oder eine nicht vermeidbare Aufkantung die Höhe von 20 mm nicht überschreitet, gelten sogar die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN 18040 [1] als erfüllt. Andererseits bieten sich vielfältigere Gestaltungsmöglichkeiten im Vergleich zu konventionellen Lösungen mit Duschwannen, da z. B. beliebige geometrische Grundrissformen der Dusche realisiert werden können. Außerdem kann auch der Bodenbelag im Duschbereich auf die Boden- und Wandbeläge des Bads abgestimmt werden, sodass eine bodengleiche Dusche besser integriert wirkt. Demgegenüber ist ein größerer Aufwand für die Planung und Ausführung der Abdichtung hinzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Bodenfläche, die im Bereich einer bodengleichen Dusche direkt durch Wasser beansprucht wird.

Regelwerke

Für die Planung und Ausführung der Abdichtung von Innenräumen gilt DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“ [2] i. V. m. DIN 18195 „Abdichtung von Bauwerken – Begriffe“ [3]. Für die Abdichtung von Boden- und Wandflächen in häuslichen Bädern werden gegen einwirkendes Wasser meist sogenannte Verbundabdichtungen verwendet, bei denen die Abdichtung aus flüssig zu verarbeitenden Stoffen besteht und im Verbund mit einer Schutz- und Nutzschicht aus Fliesen oder Platten (AIV-F) hergestellt wird. Für diese Abdichtungsbauart ist neben dem Teil 1 der DIN 18534 auch der Teil 3 zu beachten, der spezielle, bauartspezifische Regeln enthält. Weitere ergänzende Regelungen zur Planung und Ausführung von Verbundabdichtungen finden sich im ZDB-Merkblatt „Abdichtungen im Verbund“ [4]. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in der bereits zitierten DIN 18040 [1] festgelegt. Für Regelungen zur Planung und Ausführung von Bodenbelägen in Nass-Barfußbereichen ist die Publikation DGUV Information 207-006 [5] zu beachten. Für die Entscheidung, ob eine Abdichtung notwendig ist, sowie für die Festlegung einer geeigneten Abdichtungsbauart und die Dimensionierung der Abdichtungsschicht werden in DIN 18534 verschiedene Einwirkungsklassen definiert. Relevante Einwirkungen sind Beanspruchungen durch  Spritz- und Brauchwasser sowie mechanische Einwirkungen aus dem Abdichtungsuntergrund, d. h. Fugenbewegungen und Rissbildungen. Für die Differenzierung dieser Einwirkungen wird eine Klassifizierung in Wassereinwirkungsklassen (W0-I bis W3-I), Klassen für Fugen (F1-I bis F3-I) sowie Rissklassen (R1-I bis R3-I) vorgenommen. Wassereinwirkungsklasse W0-I beschreibt Situationen mit geringer Wassereinwirkung, zu denen bspw. Flächen zählen, die nicht häufig durch Spritzwasser beansprucht werden, z. B. Wandflächen über Waschbecken. Die Klasse W3-I ist dagegen anzunehmen, wenn eine sehr hohe Wassereinwirkung vorliegt, wie dies bspw. bei Flächen von Duschen in Sportstätten zu erwarten ist.

Wandflächen: Wandflächen im Duschbereich werden der Klasse W1-I zugeordnet, da mit einer häufigen Einwirkung durch Spritzwasser zu rechnen ist. Für alle anderen Wandflächen im Bad gilt dagegen W0-I (geringe Wassereinwirkung).

Bodenflächen: Hier ist zwischen der Bodenfläche im Duschbereich und der Fläche im übrigen Bad zu unterscheiden. Die Bodenfläche im Duschbereich ist der Klasse W2-I zuzuordnen, da hier von einer hohen Wassereinwirkung ausgegangen werden muss. Die anzunehmende Wassereinwirkungsklasse der übrigen Bodenfläche ist dagegen davon abhängig, ob eine Duschabtrennung vorgesehen ist oder nicht. Ist keine Duschabtrennung vorhanden, ist die Bodenfläche des gesamten Badezimmers der Wassereinwirkungsklasse W2-I zuzuordnen, da hier von einer hohen Wassereinwirkung aus dem Duschbereich auszugehen ist. Dies gilt sowohl für Bäder mit bodengleichen Duschen als auch für Duschwannen. Wird dagegen eine Duschabtrennung eingebaut, braucht bei einer bodengleichen Dusche nur die Bodenfläche im Duschbereich der Klasse W2-I zugeordnet zu werden. Für die übrige Bodenfläche des Raums ist dagegen lediglich W1-I anzunehmen. Voraussetzung für die Zuordnung der Bodenfläche zu den Klassen W2-I (Duschbereich) und W1-I (übriger Bereich) ist eine fest eingebaute Duschabtrennung. Ein Duschvorhang erfüllt diese Anforderung nicht, d. h., in diesem Fall müsste auch für die restliche Bodenfläche W2-I angenommen werden. Neben der zu erwartenden Wassereinwirkung spielen Verformungen im Abdichtungsuntergrund durch Rissbildungen und Fugenbewegungen eine maßgebliche Rolle für die Wahl einer geeigneten Abdichtungsbauart. Entscheidend für die Eignung ist die Fähigkeit der Abdichtung, Risse und Fugen dauerhaft zu überbrücken. Rissbildungen im Abdichtungsuntergrund werden durch verschiedene Rissklassen berücksichtigt, wobei in die Klassen R1-I (Rissbreiten ≤ 0,2 mm) bis R3-I (Rissbreiten ≤ 1,0 mm) unterschieden wird. Maßgebende Kriterien für die anzunehmende Rissklasse sind Material und Ausführung des Abdichtungsuntergrunds. Für Untergründe aus Stahlbeton, Mauerwerk mit Putz, Putzflächen, Estrich und Gipsplatten (hier mit verschlossenen Fugen), die im Hochbau üblicherweise ausgeführt werden, darf Rissklasse R1-I angenommen werden. Rissklasse R2-I (Rissbreiten ≤ 0,5 mm) ist bei Mauerwerk aus großformatigen Steinen sowie bei erddruckbelastetem Mauerwerk anzunehmen. Die Klasse R3-I ist nur im Bereich von Materialübergängen anzusetzen, wie z. B. beim Übergang von einer Gipsplatte auf eine verputzte Wandfläche. Für die verschiedenen genannten Fugenklassen wird auf die Norm verwiesen.

Notwendigkeit einer Abdichtung

Die Notwendigkeit einer Abdichtung von Boden- und Wandflächen in häuslichen Bädern wird im Wesentlichen von der anzunehmenden Wassereinwirkungsklasse bestimmt. Es gelten folgende Regeln:

Bodenflächen mit hoher (W2-I) und mäßiger Wassereinwirkung (W1-I) sind grundsätzlich abzudichten. Das bedeutet, dass Böden in häuslichen Bädern in jedem Fall mit einer Abdichtung versehen werden müssen. Dies gilt sowohl für Bäder mit bodengleichen Duschen als auch für solche mit Duschwannen. Bei Wandflächen mit mäßiger Wassereinwirkung (Duschbereich – W1-I) ist eine Abdichtung nur erforderlich, wenn feuchteempfindliche Untergründe (z. B. Gipsbauplatten) vorhanden sind. Außerdem ist die Wandfläche bei W1-I abzudichten, wenn zwar kein feuchteunempfindlicher Untergrund vorliegt, aber die Gefahr besteht, dass Wasser in feuchteempfindliche Schichten eindringen kann. Bei feuchteunempfindlichen Untergründen (z. B. Stahlbeton, Kalkzementputz) ist bei W1-I keine Abdichtung erforderlich. Auch die Wandflächen mit W0-I (nicht häufige Einwirkung durch Spritzwasser) brauchen nicht abgedichtet zu werden.

Planung/Ausführung der Verbundabdichtung

Verbundabdichtungen (AIV-F) bestehen aus einer Abdichtungsschicht, die im Verbund mit Fliesen oder Platten ausgeführt wird. Als Abdichtungsstoff werden häufig flüssig zu verarbeitende Stoffe verwendet, wie z. B. Polymerdispersionen (DM), rissüberbrückende mineralische Dichtungsschlämmen (CM) oder Reaktionsharze (RM). Fliesen oder Platten werden im Verbund mit der Abdichtungsschicht verlegt und übernehmen gleichzeitig die Funktion der Schutz- und Nutzschicht. Die Schichtdicke der Abdichtungsschicht ist relativ gering (z. B. bei CM 2,0 mm), sodass sich nur geringe Höhen ergeben und die Abdichtung problemlos im Fußboden- bzw. Wandaufbau untergebracht werden kann. Für diese Abdichtungsbauart wird auch die Abkürzung AIV-F verwendet. Für andere Bauarten mit bahnen- oder plattenförmigen Abdichtungsstoffen wird auf die Norm verwiesen. Für die Abdichtung der Wand- und Bodenflächen in Bädern mit bodengleichen Duschen eignen sich am besten AIV-F mit rissüberbrückenden mineralischen Dichtungsschlämmen (CM) oder Reaktionsharzen (RM), da diese für alle Wassereinwirkungsklassen (W0-I bis W3-I) zugelassen sind. AIF-V mit Polymerdispersionen sind dagegen nur für die Abdichtung von Wänden bis W2-I und Böden bis W1-I geeignet. Sie kommen daher als Abdichtung für Bodenflächen im Duschbereich (W2-I) nicht infrage. AIV-F erfüllen die Voraussetzungen der Rissklasse R1-I, d. h., sie sind in der Lage, Risse bis zu einer Breite von maximal 0,2 mm zu überbrücken. Sie sind daher für die Überbrückung von Rissen, wie sie bei üblichen Untergründen im Hochbau zu erwarten sind, gut geeignet. Sind größere Rissbreiten (Klassen R2-I und R3-I) zu erwarten, müssen andere Abdichtungsbauarten gewählt werden, wie z. B. bahnenförmige Abdichtungsstoffe, siehe Norm. Der genaue Aufbau des Abdichtungssystems sowie die Verwendung der einzelnen Komponenten ist in der ETA (European Technical Approach) bzw. dem abP (allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) festgelegt. Darüber hinaus gelten die Regelungen der DIN 18534-3, von denen nachfolgend die wichtigsten genannt werden. Vor dem Auftragen des flüssigen Abdichtungsstoffs muss der Untergrund entsprechend den Angaben der ETA bzw. dem abP vorbereitet und behandelt werden. Hierzu gehören i. A. die Arbeitsvorgänge Säubern, Trocknen, Grundieren und Egalisieren. Hier sei darauf hingewiesen, dass Untergründe aus Holz oder Holzwerkstoffen für AIV-F nicht geeignet sind. Anschließend wird der flüssige Abdichtungsstoff auf den Untergrund aufgetragen. Hierbei ist die geforderte Mindesttrockenschichtdicke einzuhalten, die an keiner Stelle der abzudichtenden Fläche unterschritten werden darf. Nach DIN 18534-3 wird bei AIV-F mit rissüberbrückenden mineralischen Dichtungsschlämmen eine Mindesttrockenschichtdicke von 2,0 mm gefordert, für AIV-F mit Reaktionsharzen sind es 1,0 mm und für AIV-F mit Polymerdispersionen 0,5 mm. Sofern in der ETA bzw. dem abP ein größerer Wert genannt wird, gilt dieser. Die Fliesen oder Platten stehen mit der Abdichtungsschicht im Verbund und werden im Dünnbettverfahren nach DIN 18157 [6] ausgeführt. Sie dürfen erst aufgebracht werden, wenn die Abdichtungsschicht ausreichend erhärtet ist. Als Fliesenklebstoff bzw. Mörtel darf ausschließlich der in der ETA bzw. im abP genannte Stoff verwendet werden. Die Bodenfläche im Duschbereich ist mit einem ausreichenden Gefälle herzustellen. Dieses sollte mindestens 2 % betragen und muss zum Ablauf bzw. zur Rinne ausgerichtet sein. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN 18040 werden bei einem maximalen Gefälle von 2 % gerade noch eingehalten. Es empfiehlt sich außerdem, auch die übrigen Bodenflächen mit einem Gefälle auszusbilden, wobei dieses von der Tür wegweisen sollte. Hierdurch können Überschwemmungen der angrenzenden Bodenflächen vermieden werden.

Details

Übergänge zwischen Boden- und Wandabdichtung: Im Bereich der Übergänge zwischen der Boden- und Wandabdichtung ist die Abdichtungsschicht zu verstärken. Hierzu müssen geeignete Stoffe nach ETA bzw. abP wie z. B. Vliese oder Dichtbänder hinterlaufsicher in das flüssige Abdichtungsmaterial eingearbeitet werden. Außerdem sind Innen- oder Außenecken mithilfe von vorgefertigten Formstücken zu verstärken. Fugen, bei denen Verformungen zu erwarten sind, sind dehnfähig abzudichten.

Durchdringungen: Für die Abdichtung von Durchdringungen, wie z. B. Rohrdurchführungen, können Dichtmanschetten (oder ggf. Dichtbänder) mit flexiblen Dichtlippen verwendet werden (siehe ETA bzw. abP). Die Abdichtungsschicht wird wasserdicht an die Dichtmanschette angeschlossen. Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass die Dichtmanschette das Leitungsrohr wasserdicht umfasst, damit an keiner Stelle eine Undichtigkeit entsteht und die Abdichtung hinterlaufen werden kann.

Bodenablauf: Zentrales Bauteil einer bodengleichen Dusche ist der Bodenablauf, der für die planmäßige Ableitung des Duschwassers dient. Alternativ kann auch eine Rinne verwendet werden. Grundsätzlich sind Abläufe in der Unterkonstruktion bzw. im Estrich lagesicher einzubauen und am tiefsten Punkt anzuordnen. Die letztgenannte Forderung klingt zwar trivial, kann aber nicht oft genug wiederholt werden, da in der Praxis gerade hierbei häufig Fehler zu beklagen sind. Der Anschluss der Bodenabdichtung an den Ablauf kann wie bei einer Durchdringung mithilfe von Dichtmanschetten oder Vliesen erfolgen, die in das flüssige Abdichtungsmaterial eingearbeitet werden. Zum Anschluss der Dichtmanschette an den Ablauf ist dieser mit einem Flansch ausgestattet. Die Dichtmanschette wird mittels einer Klebe- oder Klemmverbindung wasserdicht mit dem Flansch verbunden. Die Flanschbreite muss mindestens 50 mm betragen, wobei bei W0-I bis W2-I auch geringere Flanschbreiten (≥ 30 mm) zulässig sind (je nach Herstellerangaben). Beim Einbau des Ablaufs ist darauf zu achten, dass der Flansch in einer Vertiefung eingelassen wird, damit das Wasser ungehindert abfließen kann und sich nicht aufstaut.

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